Die anwaltliche Überprüfung von Hartz 4-Bescheiden durch mich, sowie die Erstberatung ist meistens kostenlos. Auch eine anschließende Vertretung im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren ist für Sie häufig kostenlos, da meistens ein Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe besteht. Dazu müssen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen. Wenn Sie mit dem Ausfüllen der Unterlagen Probleme haben, helfe ich Ihnen dabei. Sollten ausnahmsweise tatsächlich Kosten für die Vertretung entstehen, so weise ich vor dem Entstehen der Kosten ausdrücklich darauf hin und Sie entscheiden, ob Sie einen Auftrag erteilen wollen. Die grundsätzlichen Erfolgsaussichten Ihres Anliegens lassen sich meistens im Rahmen des Erstberatungsgespräches bestimmen. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass etwa die Hälfte aller ALG II- Bescheide falsch ist. Neben dem Leistungsbescheid vertrete ich Sie als meinen Mandanten natürlich auch in allen Sachen mit der Behörde. Unberechtigte Sanktionen, Probleme bei der Angemessenheit der Wohnung und unfaire Eingliederungsvereinbarungen machen hier das Gros aus.
Vermehrt bin ich seit einiger Zeit im Bereich des Asylrechtes tätig. Viele Flüchtlinge aus dem Irak, Iran, Syrien und Afghanistan sind seit 2015 nach Europa gekommen. Ein positiver Bescheid, also ein Bleiberecht, lässt sich besser mit Hilfe eines Anwaltes erreichen. Dazu ist es wichtig, dass Sie mich rechtzeitig mit der Sache beauftragen. Wenn Sie bereits zuvor unvorbereitet und arglos zur Anhörung waren, kann ich weniger für Sie tun, als wenn Sie mich mit dem Tag der Antragsstellung zu Ihrem Rechtsbeistand bestellen.
Das Asylrecht ist eine derzeit sehr unangenehme Materie. Die Behörden und alle, die damit zu tun haben, sind überlastet. Zusätzlich wächst der politische Druck, der dazu führt, dass in naher Zukunft schneller abgeschoben werden wird und die Hürden für einen positiven Bescheid höher werden. Während vor zwei Jahren ein halbes "Vater Unser" , ein paar einfache Sätze der deutschen Sprache, eine Grundehrlichkeit und ein höfliches Wesen und das "richtige" Herkunftsland oft schon ein solides Bleiberecht zur Folge hatten, hat inzwischen auf Grund der besonderen Situation ein Umdenkprozess stattgefunden. Der politische Unmut hat Druck auf die Bundesregierung erzeugt, so dass das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge inzwischen geiziger bei der Vergabe von Bleiberechten geworden ist.
Für die Anerkennung als Flüchtling müssen Sie heute viel mehr kämpfen und vortragen als noch vor 2 Jahren. Inzwischen ist die Schutzquote unter anderem für Afghanistan erheblich gesunken, obwohl es dort gefährlicher ist als je zuvor. Dennoch ist es häufig möglich, wenigstens subsidiären Schutz oder ein Abschiebeverbot zu erreichen. Mit dem rechtzeitig und richtig gewählten Anwalt an Ihrer Seite steigen Ihre Erfolgsaussichten bleiben zu dürfen deutlich.
Ich vertrete Sie nicht nur bei Ihrem Asylverfahren, ich kümmere mich auch um alle anderen Lebensbereiche, die auch schon während dieser Zeit stattfinden. Auch nach Abschluss des Asylverfahrens möchte ich Sie schließlich als Mandanten behalten; dann wenn Sie und Ihre Familie in Deutschland heimisch geworden und ein kostbarer Teil unserer Gesellschaft geworden sind.