Arbeit und Gewerbe
Als Selbstständiger und Gewerbetreibender sind Sie derzeit klar im Vorteil. Sie sind quasi gegen Ihre wirtschaftliche SARS-Cov-2-Erkrankung und Long-COVID geimpft. Da kann ich für Sie als Pandemiebetroffenen Gelder beantragen, die Ihren Schaden aufgrund der Situation großzügig kompensieren. Sie legen auch im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus Ihre periodischen Fixkosten in die jeweiligen Fördermonate und nehmen an der Ostsee den Jahresdurchschnitt als Bemessungsgrundlage und schon sieht auch im klassischen Urlaubsquartal die Welt überaus freundlich aus. Mit Maßnahmen für coronabedingten Umbau oder Digitalisierung bekommen Sie schnell fünfstellige Beträge, die ich Ihnen privat niemals geben würde; der Staat verspricht das großzügiger. Mit den für Ihr gewerbliches Restaurant in Ansatz gebrachten Delikatessen-Einkäufen können Sie sich theoretisch im Kreise Ihrer Lieben fürstlich durch die Weihnachtszeit schlemmen. Der Nachweis über den Verbleib des heimischen Rinderfilets oder der frischen Bio-Riesengarnelen ist schlechter zu dokumentieren als die abgeschriebe Saisonware im Textilmodebereich.
Wohnen während Corona
Wie auch im Vorjahr ist damit zu rechnen, dass die Gerichte ordentliche Wohnungskündigungen die nächsten Monate mieterfreundlich beurteilen. Sofern Sie sich also halbwegs normal verhalten und im Idealfall auch Ihrer Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Miete pünktlich nachkommen, sollten Sie nicht im Winter auf der Straße landen. Der Wohnugswechsel ist tatsächlich mit vermehrten Kontakten verbunden. Sie sind bei der Wohnungsübergabe und - übernahme in der Regel mit vier Leuten vor Ort und auch Umzugshelfer, Mietwagenfirma und Markler stellen Kontakte dar. Was letzte Zeit gerade an der Ostsee auffällig ist, ist der Umstand, dass viele Vermieter Eigenbedarfskündigungen erklären. Hier ist zu prüfen, ob ein solcher Eigenbedarf wirklich vorliegt, oder ob er lediglich vorgeschoben ist. Um langfristige kosten- und nervenintensive rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfehle ich hier, dass man sich schnell einigt und aufeinander zu geht. Eine ausreichende Zeit für die Ersatzwohnraumbeschaffung und eine dem Mietzins sowie der Mietdauer entsprechende angemessene Einmalzahlung an den Mieter stellen in der Regel für beide Seiten einen passablen Kompromiss dar.
Schule und Studium
Studenten und Schüler die krank werden oder aus Schließungsgründen ihre Arbeiten und Abschlussprüfungen nicht schreiben können, verlieren nicht nur Zeit, sondern leisten ihre Arbeiten unter nicht erträglichen Bedingungen. Hier kann man durchaus an Nachteilsausgleich während der Prüfungen denken oder im Studium an niedrigere Hürden für "Gnadenversuche" beim Scheitern. Stand der Dinge ist davon auszugehen, dass dieses Schuljahr jeder in der jeweiligen Abschlussklasse seinen Abschluss bekommt und Kuschelnoten verteilt werden. Allerdings ist das Schulrecht Ländersache und gerade Schleswig-Holstein hat auch auf dieseem Gebiet in den letzten Monaten nicht gerade für Aha- Effekte gesorgt.
Reise und Fremdenverkehr
Reisestornierungen , nicht angetretene Reisen und Rücktritte sind gerade ebenso ein riesiges Problem. Nach der Thomas Cook-Misere erleben einige Kunden ihr zweites Fiasko. Rücktritte von Reisen gehen nach Reisewarnungen nur teilweise gut durch, allerdings muss man sich auch fragen, ob und wann der Reiseveranstalter noch zurück zahlen kann. Während der Kunde lediglich sein Urlaubskapital auf den Markt geworfen hat, hat der Gastgeber oder Veranstalter seine Finanzierungen, Unterhaltungskosten und Personal zu tragen. Die Frage ist nunmehr, wie mit abgebrochenenen oder nicht angetretenen Urlauben umzugehen ist. Dabei bietet es sich an Lösungen zu finden, die beidseitig fair sind. Nur so kann man sich auch in Zukunft, nach Ende der Krise, wieder in die Augen sehen. 100% Stornogebühren sind weder bei der Pauschalreise noch bei der Absage einer Ferienwohnung in Ordnung, hier muss man die ersparten Aufwendungen verhandeln und verrechnen. Auch ist nun zu unterscheiden, wann die Reisen gebucht wurden und in welcher Form die Behörden nun die Freizügigkeit und Reisefreiheit regeln. So ist national wie international zu unterscheiden, ob es Tendenzen zu Unbehaglichkeit, angemessener Vorsicht oder gar Reisewarnungen vor Risiko - und Hochrisikogebieten gibt. Eine solche muss es aber nicht zwingend geben, unter Umständen reichen auch außergewöhnliche Umstände, damit Sie Geld zurück verlangen können. Zahlungen für vor der Pandemie gebuchte Reisen, die dann pandemiebedingt nicht stattfinden konnten, können Sie sich in vielen Fällen zurück holen.
2G im Alltag
Kleiner aber auch ärgerlich sind die Probleme mit bereits gekauften Leistungen oder Verträgen, die Sie nicht zu der vereinbarten Leistungszeit in Anspruch nehmen können. Reisegutscheine, Coupons/Groupons, Theaterabos, Sportverein-Mitgliedschaften, Fitness-Studio- Verträge, Schwimmbad- oder Thermendauerkarten sind für Sie als Ungeimpfter derzeit nicht möglich.
Sprechen Sie mit Ihrem Vertragspartner über eine Lösung. In der Regel werden Sie beitragsfrei gestellt oder erhalten bereeits erfolgte Zahlungen erstattet. Sollte der Vertragspartner auch auf Ihren schriftlichen Vorschlag mit Fristsetzung nicht eingehen, dann kümmere ich mich um die Vertragsanpassung oder -kündigung.
Als Rechtsanwalt bin ich geübt, mit schwierigen Situationen umzugehen. Meine Stärke ist es, dass ich auch in schwierigen und unbekannten Situationen einen kühlen Kopf bewahre und die bestmöglichen Lösungen finde. Es wird für die Allermeisten von uns ein Leben nach der Krise geben und wir werden wieder zur alten Stärke zurückfinden. Fehler durch falsches Handeln oder Schockstarre können Sie jedoch das ganze weitere Leben verfolgen und den Start in die Zeit nach dem Virus erheblich erschweren.
Ich stehe vertrauensvoll und ganzheitlich an Ihrer Seite. Die Krise bietet auch eine Chance, wenn man die richtigen Entscheidungen trifft, seine Rechte und Möglichkeiten kennt und nutzt. Als Rechtsanwalt für alle Bürger sowie Fachmann für KMU ( Unternehmen) bin ich ein starker Partner an Ihrer Seite beim Neustart. Ich regel Ihre Rechte nicht nur gegenüber den privaten Vertragspartnern, sondern auch gegenüber den Behörden, die oft unangemessene Maßnahmen anordnen, uneinsichtig sind und so mitunter rechtswidrig in Ihren Betrieb bzw. Beruf oder privat auch in Ihre Grundrechte eingreifen.
Präsenz-Beratungen nur mit tagesaktuellem Schnelltest !
Meine persönlichen Beratungen im Büro habe ich derzeit auf das erforderliche Maß reduziert. Diese finden nur noch mit tagesaktuellem Schnelltest statt. Ihr Impfnachweis zählt nicht und das Tragen einer FFP-2-Maske ist verpflichtend.
Nicht erst seit Corona ist es jedoch möglich, rechtliche Anliegen auf eine moderne Art und Weise zu bearbeiten. Neben dem Telefon biete ich die Möglichkeiten von Videotelefonie über Teams, Skype u.a sowie Teelefon und E-Mail an.
Ihr
Sven Markus Kockel