Flugverspätungen und Flugannulierungen

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Füllen Sie selbst erst einmal dieses Formular aus. Schicken Sie es an die Fluglinie und geben Sie eine Frist von 10 Tagen.
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Nach der VO 261/2004 ( Fluggastrechteverordnung) stehen Ihnen konkrete Schadensersatzansprüche zu, wenn Ihr Flug annuliert wird oder sich deutlich verspätet. Wie hoch diese jeweiligen Ansprüche sind, hängt davon ab, wie weit die Reisestrecke und wie lang die Verspätung war.  Je nach Fall liegen die Ansprüche pro Reiseperson zwischen 250,00 und 600,00 Euro pro Person.

 

Ein solcher Anspruch kann aber auch ausgeschlossen sein. Das ist dann der Fall, wenn der Fluganbieter sich  zu Recht auf außergewöhnliche Umstände  oder höhere Gewalt berufen kann. Das kann ein plötzlicher militärischer Konflikt, ein "wilder " Streik,  Jahrhundertnaturereignisse oder auch Terrorismus sein. Weitaus häufiger ist der medizinische Notfall. Das Menschenleben steht zu Recht über allem und ein Vorfall während einem Fluges oder auch während des Vorfluges rechtfertigen diesen Einwand zumindest meistens dann, wenn dieser Notfall in Ihrem Flieger passierte.

 

Da der außergewöhnliche Umstand bei einem vollausgelasteten Flug gerne auch sechsstellige Schadensersatzforderungen zerschmettern kann, versteht es sich von selbst, dass diese Rechtfertigung gerne und schnell  vom Schuldner geliefert wird.  In vielen Fällen jedoch macht es sich die Fluggesellschaft da zu einfach. So reicht für die Zurückweisung von Entschädigungsansprüchen alleine der Nachweis eines außergewöhnlichen Umstandes nicht  immer aus.

 

Der Anbieter muss trotzdem alles Zumutbare und Mögliche tun, um die Verspätungen so gering wie möglich zu halten. So kann es der Fall sein, dass der Austausch der Crew früher organisiert oder das Ersatzflugzeug rechtzeitig angefordert werden muss. Ein Planungs- oder Organisationsverschulden dürfte für den Laien allerdings sehr schwierig darlegbar sei, so dass hier ein Anwalt oder ein auf Fluggastrechte spezialisiertes Portal oder Legal-Tech Unternehmen eher erfolgreich sein kann.

 

Für den Fall, dass Ihnen eine Entschädigung wegen der Flugstörung zusteht, hat der Fluganbieter dann nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung auch die Anwaltskosten zu tragen. 

 

Die Provision, die die Fluggastrechte-Portale verlangen ( i.d.R. 35%) haben Sie hingegen aus eigener Tasche zu zahlen.

 

Ansprüche auf Schadensersatz  verjähren hier erst nach drei Kalenderjahren, so dass Eile nicht unbedingt geboten ist. Mit Blick auf die Dynamik auf dem Markt und die Beibringung von Unterlagen wie Boardingpass oder E-Ticket ist allerdings die zeitnahe Bearbeitung angeenehmer für alle.

 

Wegen dem Fallerstellungsaufwand und der Prüfung der Fluggastansprüche für einen neuen Flug kann ich erst ab 10 Betroffenen, die mich beauftragen, tätig werden.  Wenn Sie also Sitznachbarn und andere Mitflieger kennen, empfehlen Sie mich gerne weiter !

 

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