Verhaftet worden ?
Festnahme ?
Haftbefehl ?
Hausdurchsuchung ?
Untersuchungshaft ?
Steuern, Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt, Waffenbesitz, Drogen oder irgendein kritisches Thema mit der Polizei...
Sagen Sie nichts !
Rufen Sie mich sofort an:
Strafverteidiger Kockel
Tel: 04503 - 406732
Bis ich vor Ort bin gilt Folgendes :
1. Sagen Sie nichts, unterschreiben Sie nichts !
2. Behandeln Sie den ungewollten Besuch oder Gesprächssuchenden freundlich.
3. Versuchen Sie nicht hastig und rücksichtslos zu flüchten !
4. Sagen Sie nichts !
Ein Strafverteidiger ist ein dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite stehender Beistand. In der deutschen Strafprozessordnung (StPO) wird er als Verteidiger bezeichnet. Der Verteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege. Das Recht eines jeden Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers ist in § 137 StPO normiert.
Wenn Sie mich als Ihren Verteidiger wählen, dann nennt man mich folglich Wahlverteidiger. Es kann aber auch passieren, dass Ihnen mächtig Ärger in Form einer Freiheitsstrafe droht und vielleicht auch die finanziellen Mittel für einen Wahlverteidiger nicht vorhanden sind, dann werde ich auch als Pflichtverteidiger tätig. Dazu bestellt mich der Richter als Ihren Verteidiger und ich werde Ihnen beigeordnet. Die Kosten für den Pflichtverteidiger sind im Durchschnitt etwas niedriger als die für den Wahlverteidiger, Sie haben diese jeweils zu zahlen, wenn Sie verurteilt werden. Die Inanspruchnahme eines Verteidigers lohnt sich jedoch in den allermeisten Fällen. Unvermeidbare Geld- oder Freiheitsstrafen fallen bei guter anwaltlicher Vertretung in der Regel niedriger aus. Ob und wie ich für Sie tätig werden muss, lässt sich im Erstberatungsgespräch günstig klären.
Als Ihr Strafverteidiger bin ich dafür da, Sie so auf- und darzustellen, wie Sie es selbst machen würden, wenn Sie Ahnung vom Strafrecht hätten.
Ich erziele als loyaler Partner an Ihrer Seite das bestmögliche rechtliche Ergebnis für Sie.
Meine Rolle als im Strafrecht gerne tätiger Anwalt umfasst neben der Verteidigung von Straftätern auch verkehrsrechtliche Verstöße. Verkehrsdelikte werden ebenfalls vor dem Strafgericht verhandelt. Häufig ergeben sich aus der strafrechtlichen Thematik auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Dritte oder den Staat selbst, hier bin ich ebenfalls Ihr kompetenter Partner.
Meine strafrechtlichen Vorlieben liegen unter anderen in den Bereichen :
- Verstöße dagegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG),
- Verkehrsdelikte
- Körperverletzungen,
- Betrug, Diebstahl und Raub,
- Internetkriminaliät,
- Straftaten gegen den Staat und seine Einrichtungen,
- (schwerer) Landfriedensbruch,
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
- Extremismus,
- Ehrdelikte wie Beleidigung und Verleumdung,
- organisierte Kriminalität,
- Opferentschädigungsfragen, z.B. nach Vergewaltigung, Sachbeschädigung nach Krawalle, Schwulendiskriminierung,
- Polizeigewalt,
- Schadensersatzansprüche nach Strafprozess ( z.B. Schmerzensgeld nach Körperverletzung )
Gerne werde ich auch in den Bereichen der Haftbeschwerde bzw. Haftprüfung, im Berufungsverfahren und bei der Revision für Sie tätig.
Wenn ich als Ihr gewählter Strafverteidiger - also Wahlverteidiger - tätig werde, mache ich von meinem Recht Gebrauch, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen, dieser wird natürlich mit der Endabrechnung verrechnet.