Am Arbeitsrecht prüfe ich unter anderem die Rechtmäßigkeit von Arbeitsverträgen, berate Sie dabei zu Ihren Ansprüchen bei Lohn, Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen und Zeugniserteilung. Im Ernstfall begleite ich Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen und Mobbing als starker Partner an Ihrer Seite, um das beste Ergebnis - notfalls auch vor dem Arbeitsgereicht - zu erzielen. Obwohl ich im Arbeitsrecht lieber die Arbeitnehmerseite vertrete, bin ich bei mittelständischen Unternehmen im Einzelfall auch bereit, dem Recht des Arbeitgebers zu verhelfen.
Hauptaspekte meiner anwaltlichen Beratung im privaten wie auch gewerblichen Mietrecht sind Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen, Streitigkeiten über Mietkautionen, Zwangsräumung, Konkurrenten- und Kündigungsschutz. Darüber hinaus gibt es eine nahezu unüberschaubare Vielfalt an Problemen, die sich im Mietrecht ergeben. Eingebrachte Sachen in die Wohnräume, Mietkautionen, Betretungsrechte des Vermieters, Nichtübernahmem von Reparaturkosten, Eigenbedarfskündigungen,, Abwälzungen von Luxussanierungen auf den Mieter und dergleichen sorgen häufig für Streit zwischen den Parteien. Da die Streitwerte und somit die Rechtskosten im Mietrecht sehr hoch und viele Fälle schwierig sind, ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, damit schwere Fehler vermieden werden. Nebenkostenerhöhungen, Gasumlage, Betriebskostenpauschale und Indexmieten sorgen gerade beim Mieter für enorme Mehrbelastungen. Hohe Kaufpreise und die Inflationhinterlassen allerdings auch oft beim Vermieter kein schönes Gefühl. Nur wenn man die Interessen und Möglichkeiten beider Seiten im Auge hat, kann ein Mietverhältnis langfristig fortbestehen. Ich vertrete daher sowohl Mieter wir auch Vermieter in verschiedenen Angelegenheiten. Eine neue Falle im Umfeld des gierigen Immobilienmarktes ist der Rückmietkauf. Hier werden Senioren regelmäßig über den Tisch gezogen. Zum einen ist die Bemessung des Immobilienwertes durch den Investor viel zu niedrig und zum anderen ist die von Ihnen dann zu entrichtende Miete für das weiterhin von Ihnen bewohnte Haus viel zu hoch. So hatte ich kürzlich einen Fall, bei dem das 130m2 -Einfamilienhaus aus Anfang der 60er für 340.000,00 Euro veräußert wurde und nach 3 Jahren rund 50.000,00 Euro dafür an Miete an den Investor zurück flossen. Die jüngst erfolgte Mieterhöhung wird für die kommenden drei Jahre einen Gesamtmietzins von 60.000,00 Euro bedeuten, weitere drei Jahre später haben sich 72.000,00 Euro dazu gerechnet, nach kommen 86.400,00 Euro und dann 103.680,00 Euro hinzu. Wer nun mal rechnet, stellt fest, dass bereits nach insgesamt 14 Jahren der gesamte Verkaufserlös weg ist. Rückmietkauf und Teilverkauf sind also für den Eigentümer mit größter Vorsicht zu betrachten. Auch hier berate ich Sie gerne und checke kostengünstig Verträge und Angebote.
Für die meisten Menschen ist der Hochzeitstag einer der schönsten Tage des Lebens, immer häufiger hält das Liebesglück aber nicht ewig. Wenn der gemeinsame Weg also endet, dann muss für viele Menschen die Scheidung geschehen, damit ein klarer Schnitt erfolgt. Die Scheidung ist recht kompliziert. Üblicherweise nach einem Jahr Trennung ( Trennungsjahr) kann der Antrag auf Ehescheidung gestellt werden. In dieser Zeit kann Trennungsunterhalt beansprucht werden. Damit man die Scheidung kostenschlank gestalten kann, empfiehlt es oft sich, dass man zuvor erlangtes gemeinsames Vermögen vor der Stellung des Scheidungsantrages aufteilt und gegebenenfalls Gegenstände und Immobilien verkauft. Es ist immer von Vorteil, wenn das Gericht nichts mehr regeln muss. So ist es mitunter auch möglich, Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erlangt wurden nicht über den Versorgungsausgleich, sondern über einen Verzicht mit einem entsprechenden Vertrag bei dem zu belassen, der sie erworben hat. Nach der Scheidung steht dem schwächer situierten Partner oft noch ein nachehelicher Unterhalt zu.
Es gibt im Grunde zwei Möglichkeiten, wie man sich scheiden lassen kann. Es gibt die einvernehmliche Scheidung, bei der man vor Gericht mit einem Anwalt auskommt und Respekt voreinander hat, die andere Variante ist die Streitscheidung, bei der man weniger Nettigkeiten für den jeweils anderen Noch-Ehepartner übrig hat und sich beide Ehepartner jeweils eines eigenen Anwalts bedienen. Bei einfachen ( einvernehmlichen) Scheidungen kann man gut mit einem Anwalt auskommen und so mitunter mittlere dreistellige Beträge sparen. Für formbedürftige Besonderheiten wie den Versorgungsausgleich empfehle ich gerne einen Kollegen, der für einen fairen Betrag für den anderen Ehepartner zum Scheidungstermin kommt oder einen Notar, der entsprechend tätig wird.
Sicherlich gibt es auch Scheidungen, bei denen sehr viel geregelt werden muss. Wenn minderjährige Kinder da sind, das private und berufliche Leben vermischt wurden und womöglich sogar zuvor ein Ehevertrag geschlossen wurde, ist das Thema etwas schwieriger und man muss ehrlich zu sich selbst sein, ob man als Ehegatte vertraut und den Anwalt des anderen akzeptiert. Als Ihr Anwalt bei der Scheidung bin ich nur der Anwalt eines Ehegattens, ich vertrete nicht beide, das muss Ihnen klar sein. Ich erkläre Ihnen und Ihrem Partner das Prozedere gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Das Verkehrsrecht nimmt im deutschen Rechtssystem eine größere Stellung ein. Es geht hier um die Probleme, die sich im Straßenverkehr ergeben. Es gibt verschiedenste Unfallkonstellationen zwischen beteiligten Verkehrsteilnehmern, die teilweise für das Gericht sehr schwer nachzuvollziehen und zu beurteilen sind. Im "Unfall-Fall" kommt daher einer außergewöhnlich guten Beweisführung, einer stringenten Strategie und einer Sicht fürs Detail eine enorme Bedeutung zu. Durch sie verschieben sich die vom Gericht ausgeurteilten Verschuldensquoten häufig in eine für Sie bessere Richtung, die hier häufig viele tausend Euro Differenz im Ergebnis ausmachen. Dazu gehört auch, dass ich als Ihr Anwalt den Schaden ganzheitlich begreifen kann. Ein Ersatzwagen, die höchstmögliche Schadenskompensation beim Neufahrzeug, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und dergleichen müssen stets umfassend aber auch realistisch durch Ihren Anwalt erfasst und beziffert werden, so dass für Sie ein optimales Ergebnis am Ende steht.
Ein weiterer Teil des Verkehrsrechtes ist das Recht rund um die Fahrerlaubnis. Bußgeldbescheide können sehr schmerzhaft sein, wenn sie zu einem Punktekonto führen, welches Sanktionen bedeutet. Dabei geht es nicht nur um Geldstrafen, sondern um Fahrverbote, die existenzgefährend sein können.
Wie auch im Strafrecht gilt hier für Sie als Mandanten : Sagen Sie nach dem Schadens- oder Verkehrsverstoßfall nichts, sondern rufen Sie mich an !
Ich helfe Ihnen gerne dabei, Ihre berechtigten Forderungen nachdrücklich und unbürokratisch einzutreiben. Nach der bestimmten letzten Mahnung kümmere ich mich um Mahnbescheide, Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher oder den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und schöpfe dabei die juristischen Möglichkeiten aus, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Kunst hierbei ist es jedoch auch, dass man rechtzeitig erkennt, ob und was beim Schuldner zu holen ist und dass man auch die Verjährungsfristen kennt. Selbst wenn Sie dann Ihren "Fall" vor Gericht gewinnen, kann es sein, dass Sie auf Ihren Kosten sitzen bleiben, weil beim Gegner nichts zu holen ist.
Die Abwehr unberechtigter Forderungen ist auch Teil meines Tagesgeschäftes. Drohkulissen von unseriösen Unternehmen machen dem Opfer dieser Forderungen oft Angst. Wenn der Betrag viertsellig wird, macht es Sinn, mal die Zahlungsverpflichtung zumindest zu prüfen.
Rechtsanwalt Kockel
Steenkamp 21
23669Timmendorfer Strand
Meine Kanzlei geht digital. Kostenfreie Parkplätze für Präsenztermine befinden sich direkt vor dem Haus
Termine nur nach Vereinbarung